Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2006

Rechtsprechung
   LG Hagen, 21.02.2007 - 2 O 198/05   

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https://dejure.org/2007,31205
LG Hagen, 21.02.2007 - 2 O 198/05 (https://dejure.org/2007,31205)
LG Hagen, Entscheidung vom 21.02.2007 - 2 O 198/05 (https://dejure.org/2007,31205)
LG Hagen, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 2 O 198/05 (https://dejure.org/2007,31205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Trägers der Sozialhilfe auf Schadensersatz bei einer Verletzung der Pflichten eines amtlich bestellten Betreuers durch Nichtabschluss einer freiwilligen Krankenversicherung für einen Schwerbehinderten; Übernahme der Kosten für die Heimunterbringung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 10.05.2001 - 31 O 658/99
    Auszug aus LG Hagen, 21.02.2007 - 2 O 198/05
    Denn der Kläger erbringt seine Leistungen lediglich aufgrund der Behinderung des Betreuten Q. In diesem Sinne ist auch in der Rechtssprechung anerkannt, dass ein Schadensersatzanspruch eines Betreuten nicht gemäß § 116 SGB X auf den Sozialversicherungsträger übergeht, weil dieser keine Leistungen aufgrund einer Schädigung (verspätete Geltendmachung eines Rentenanspruches) durch den Betreuer, sondern allein aufgrund der Krankheit des Betreuten erbracht hat (vgl. LG C2, FamRZ 2002, 345 (348)).
  • LG Bonn, 03.05.2006 - 9 O 30/06

    Die Überleitung von mit Sozialhilfeleistungen sachlich nicht kongruenten

    Auszug aus LG Hagen, 21.02.2007 - 2 O 198/05
    Sachliche Kongruenz ist nur gegeben, wenn die Sozialleistung der Behebung eines artgleichen Schadens dient, wobei es genügt, wenn der Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeschutz seiner Art nach den Schaden umfasst, für den der Schädiger einzustehen hat (vgl. LG C3, Urteil vom 03.05.2006, Az.: 9 O 30/06, zitiert nach Juris, Randzeichen 18).
  • OLG Hamm, 08.08.2009 - 13 U 75/07

    Übergang von Schadensersatzansprüchen einer unter Betreuung stehenden Person

    das Urteil des Landgerichts Hagen vom 21.02.2007, Az. 2 O 198/05, abzuändern und.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2006 - 2 O 198/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25123
OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2006 - 2 O 198/05 (https://dejure.org/2006,25123)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.01.2006 - 2 O 198/05 (https://dejure.org/2006,25123)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 2 O 198/05 (https://dejure.org/2006,25123)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Identifizierungsmöglichkeiten zur Feststellung der körperlichen Beschaffenheit und signifikanter dauerhafte Persönlichkeitsgegebenheiten; Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit von Messungen und ähnlichen Maßnahmen zum Zwecke des Erkennungsdienstes gegen den Willen des ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Verfahrensgang

  • VG Dessau - 3 A 22/05
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2006 - 2 O 198/05
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2006 - 2 O 198/05
    Als Maßnahmen nach § 81 b StPO kommen alle Identifizierungsmöglichkeiten in Betracht, die - ohne dass es einer körperlichen Untersuchung im Sinne des § 81a Abs. 1 StPO bedarf - der Feststellung der körperlichen Beschaffenheit dienen; es dürfen das Aussehen, Körperteile und -merkmale sowie sonstige für die Individualität einer Person signifikante dauerhafte Persönlichkeitsgegebenheiten fotografiert, vermessen oder in anderer Weise registriert werden (vgl. BGHSt 34, 39 [44 f.]).

    Als Maßnahmen nach § 81 b StPO kommen alle Identifizierungsmöglichkeiten in Betracht, die - ohne dass es einer körperlichen Untersuchung im Sinne des § 81a Abs. 1 StPO bedarf - der Feststellung der körperlichen Beschaffenheit dienen; es dürfen das Aussehen, Körperteile und -merkmale sowie sonstige für die Individualität einer Person signifikante dauerhafte Persönlichkeitsgegebenheiten fotografiert, vermessen oder in anderer Weise registriert werden (vgl. BGH, Urt, v, 09.04.1986 - 3 StR 551/85 -, BGHSt 34, 39 [44 f.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2006 - 2 O 198/05
    Dabei ist das Erfordernis, dass die angefertigten Unterlagen bzw. die gespeicherten Daten in zukünftigen Ermittlungsverfahren die Ermittlungen der Polizei fördern können, dahingehend zu konkretisieren, dass die Unterlagen bzw. Daten gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sein müssen, für die im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr begründet werden kann (VGH BW, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214 [216]).

    Dies setzt einen hinreichenden Zusammenhang zwischen der Art der erhobenen Daten und der Art und Begehungsweise der zu besorgenden Straftaten voraus (VGH BW, Urt. v. 18.12.2003, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2006 - 2 O 198/05
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Voraussetzungen für die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (vgl. Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192) seien dem Grunde nach erfüllt, weil aufgrund der bislang gegen den Kläger geführten zahlreichen Ermittlungsverfahren insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität davon auszugehen sei, dass dieser bei künftigen Straftaten mit guten Gründen in den Kreis möglicher Tatverdächtiger einbezogen werden könnte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Ferner ist das Erfordernis, dass die angefertigten Unterlagen bzw. die gespeicherten Daten in zukünftigen Ermittlungsverfahren die Ermittlungen der Polizei fördern können, dahingehend zu konkretisieren, dass die Unterlagen bzw. Daten gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sein müssen, für die im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr begründet werden kann; dies setzt einen hinreichenden Zusammenhang zwischen der Art der erhobenen Daten und der Art und Begehungsweise der zu besorgenden Straftaten voraus (OVG LSA, Beschl. v. 30. Januar 2006 - 2 O 198/05 -, n. v.; VGH BW, Urt. v. 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris, RdNr. 42).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

    Es dürfen das Aussehen, Körperteile und -merkmale sowie sonstige für die Individualität einer Person signifikante dauerhafte Persönlichkeitsgegebenheiten fotografiert, vermessen oder in anderer Weise registriert werden (vgl. BGH, Urt. v. 9.4.1986 - 3 StR 551/85 -, NJW 1986, 2261 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.1.2006 - 2 O 198/05 -, V. n. b.).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der

    Es dürfen das Aussehen, Körperteile und -merkmale sowie sonstige für die Individualität einer Person signifikante dauerhafte Persönlichkeitsgegebenheiten fotografiert, vermessen oder in anderer Weise registriert werden (vgl. BGH, U. v. 9.4.1986 - 3 StR 551/85 -, NJW 1986, 2261 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 30.1.2006 - 2 O 198/05 -, V. n. b.).
  • VG Berlin, 20.11.2014 - 1 L 179.14

    Rechtsschutz gegen die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    In der Rechtsprechung wird in Übereinstimmung mit der sich aus der Anwendung der erkennungsdienstlichen Richtlinien ergebenden Verwaltungspraxis davon ausgegangen, dass jedenfalls nach Ablauf von fünf Jahren die Abnahme neuer Abdrücke erforderlich ist, da sich die Struktur von Händen und Fingern bereits innerhalb weniger Jahre durch Verletzungen oder Erkrankungen wesentlich ändern kann (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - 11 LB 417/07 - juris, Rn. 30ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - juris, Rn. 42; OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 2 O 198/05 - amtlicher Entscheidungsabdruck, S. 4f.).
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